Quelle:Riesengebirgsheimat  Heimatblatt für die ehemaligen Kreise Trautenau und Hohenelbe, 4/1966
Zu den Pfarrei- und Klosterprivilegien gehörte schon von altersher auch das 
  Waldnutzungs- und Fischereirecht, zumal wenn die Pfarrei bzw. das Kloster Wald- 
  und Grundbesitz aufweisen konnte. Es waren mitunter für die Pfarrei resp. das 
  Kloster lebenswichtige Rechte, um deren Erhaltung und um den Lebensunterhalt 
  der zu ihnen gehörenden Personen zu sichern. Solange diese Rechte oder Privilegien 
  unangetastet blieben, war alles gut. Es blieb aber nicht so, wenn andere Verhältnisse 
  eintraten und von einem solchen Fall soll hier die Rede sein, der uns in seinem 
  kurzen Verlauf und Ausgang überliefert ist.
  
  Am 02. 08. 1560 forderte die Äbtissin Dorothea von Duppau (Doupowa) des Ordens 
  der Kreuzherrn auf dem Kloster Zderas (Zdaras) in drei Niederschriften den Herrn 
  Christof von Gendorf und auf Hohenelbe auf, offen und rückhaltlos zu erklären:
  
  "1. Ob er in Zukunft das Grundrecht des Konvents des Zderaser Klosters 
  auf das Dorf Döberle (Deberno), Kirchenpatronat Dlubecz, anerkennen wolle, 
  was er bisher nicht getan.
  
  2. Ob er ihr und des Konvents Rechte auf den zur Trautenauer Pfarrei gehörigen 
  Spital-Wald in Zukunft achten wolle, denn er habe denselben größtenteils abholzen 
  und das Holz durch  seinen Waldheger verkaufen lassen gegen die Stiftung und 
  gegen des gesamten Klosters Privilegien.
  
  3. Ob er ihr und des Konvents Rechte auf den zur Trautenauer Pfarrei gehörigen 
  Bach, den er sich gegen alles Recht angeeignet habe, anerkennen wolle."
  
  Christof von Gendorf auf Hohenelbe antwortete auf die ihm durch die Boten Stanislaus 
  Burney und Martin Trubaschke überbrachten 3 Schriftstücke folgendermaßen:
  
  "Er habe nie gehört, dass je die Äbtissin und der Konvent oder ihre Vorfahren 
  auf den genannten Gütern und Ortschaften Grundrechte ausgeübt hätten, sondern 
  immer seien die Könige von Böhmen und die früheren Besitzer des Trautenauer 
  und Schatzlar´schen Gutes im Besitz und Genuss jener Gerechtigkeiten gewesen, 
  und er habe auch nur nach dem ihm ausgestellten kaiserlichen Revers und dem 
  empfangenen königlichen Lehen gehandelt, wonach sich der Konvent wohl werde 
  richten müssen."
* Die einzelnen Geschichtsbeiträge, "Aus der Geschichte der Stadt Trautenau" und "Ein Auszug aus der Chronik der Stadt Trautenau", aus dem Heimatblatt "Riesengebirgsheimat" wurden nach den fortlaufenden Jahreszahlen neu geordnet.